Ponte dei Salti (zweibogige, mittelalterliche Steinbrücke bei Lavertezzo im Verzascatal im Tessin)
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Seger Consult
Christine Seger
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Aus der Praxis für die Praxis: Begeisterte Kunden durch begeisterte Mitarbeiter
Im Finanzausschuss wurde heute die Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von derzeit 360 auf 1.440 Euro beschlossen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages, der sich im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FoG) morgen mit der Erhöhung abschließend befassen wird, gilt als gesichert.
„Die Erhöhung ist eine echte Verbesserung, die dem Thema einen großen Schub geben wird. Sie steigert die Attraktivität der Beteiligungsprogramme für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen, was die Vermögensbildung der Mitarbeiter und die Kapitalbildung der Unternehmen nachhaltig unterstützt“, sagt Dr. Heinrich Beyer, Geschäftsführer des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung – AGP.
Der Verband setzt sich seit vielen Jahren für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbildung ein.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie im unteren Teil dieser E-Mail. Die Pressemitteilung zum Download finden Sie unter https://agpev.de/wp-content/uploads/PM_AGP_21Apr21_Freibetrag-fuer-die-Mitarbeiterbeteiligung-wird-deutlich-erhoeht.pdf
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Erhöhung des Freibetrags für Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter von bisher 360 auf 1.440 Euro beschlossen